Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 7 Marketplace GmbH
1. Anwendungsbereich, Geltungsvorrang
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der 7 Marketplace GmbH, Capellenstrasse 18, 53913 Swisttal (im Folgenden "7 Marketplace") und Ihnen als Kunden (im Folgenden "Kunde") in Bezug auf sämtliche Leistungen der 7 Marketplace (im Folgenden "Leistungen").
1.2. Etwaige allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn seitens der 7 Marketplace den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder Leistungen ohne Widerspruch erbracht werden.
1.3. Für Geschäftskunden im Sinne des §14 BGB gelten diese AGB auch für künftige Rechtsgeschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall gesondert auf die AGB hingewiesen werden muss.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
1.5. Im Falle von Unklarheiten oder Abweichungen haben individuelle Angebote von 7 Marketplace (im Folgenden "Angebot") Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungserbringung durch 7 Marketplace GmbH, Angebot und Vertragsschluss
2.1 Leistungsbereitstellung durch 7 Marketplace
7 Marketplace GmbH (nachfolgend "7 Marketplace") erbringt ihre Leistungen entweder im Rahmen von zeitlich begrenzten Projekten oder im Kontext einer kontinuierlichen Kooperation.
2.2 Art des Angebots und Leistungsbeschreibung
Die Art, der Inhalt und der Umfang der jeweiligen Leistungen werden in einem separat erstellten Angebot spezifiziert (nachfolgend "Angebot").
2.3 Angebot und Vertragsschluss
Mit der Übersendung des Angebots an den Kunden unterbreitet 7 Marketplace ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung (nachfolgend "Bestätigung") seitens des Kunden. Auf dieser Grundlage wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen auf Basis des Angebots und dieser AGB rechtskräftig geschlossen. Sollte keine Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des Angebots erfolgen, kommt kein Vertrag zwischen den Parteien zustande.
2.4 Anpassung von Drittprodukten
Sollte die Leistung die Anpassung an oder von Drittprodukten einschließen, ist allein die Bereitstellung der Leistung im Zusammenhang mit dem Drittprodukt verpflichtend. Die Bereitstellung des Drittprodukts ist jedoch nicht Teil der Leistung.
2.5 Bearbeitungszeit
Die Zeiträume für die Bearbeitung der Leistungen beginnen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2.6 Stundenaufstellungen und Abrechnung
Die im Angebot aufgeführten Zeitpläne für die Leistungserbringung sind als geplante Arbeitsaufwände zu verstehen und haben keinen verbindlichen Charakter. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt entsprechend der tatsächlich erbrachten Arbeit, sofern im Angebot nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden.
2.7 Beratungsleistungen und Projektmanagement
Beratungsleistungen und Projektmanagement werden als Dienstleistungen erbracht.
2.8 Rechtsdienstleistungen
Rechtsdienstleistungen, insbesondere Prüfungen und Beratung in marken-, urheber- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, sind nicht Teil des Leistungsumfangs.
3. Dynamischer/Agiler Entwicklungsprozess
3.1 Vereinbarung für einen dynamischen/agilen Entwicklungsprozess
Die Parteien kommen überein, für die Umsetzung der Leistungen einen agilen und dynamischen Entwicklungsprozess zu verwenden. Innerhalb dieses Prozesses tauschen sich die Parteien in kurzen Intervallen bei Planungstreffen über den aktuellen Stand und kommende Entwicklungsziele aus. Anschließend setzt 7 Marketplace GmbH (nachfolgend "7 Marketplace") diese Ziele in kurzen Entwicklungsphasen um.
3.2 Überprüfung und Abnahme nach Entwicklungsphasen
Nach Abschluss jeder Entwicklungsphase findet erneut ein Planungstreffen statt, in dem beide Parteien die erreichten Entwicklungsziele prüfen und freigeben. Die Freigabe im Rahmen dieses Planungstreffens gilt als Teilabnahme. Spätestens nach Erreichen der in einem Angebot festgelegten Phasen werden die Parteien jeweils Teilabnahmen für die entsprechende Phase durchführen.
3.3 Auswahlmöglichkeit von Entwürfen für den Kunden
7 Marketplace erstellt bis zu zwei (2) Entwürfe für den Kunden, aus denen der Kunde einen Entwurf zur weiteren Bearbeitung auswählen kann.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1 Beteiligung des Kunden an der Leistungserbringung
Der Erfolg oder Misserfolg unserer gemeinsamen Zusammenarbeit liegt auch darin begründet, wie aktiv der Kunde im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Umsetzung der Leistungen beiträgt. In diesem Sinne hat der Kunde folgende Verpflichtungen:
a. Der Kunde stellt 7 Marketplace GmbH (im Weiteren "7 Marketplace") und dem für die Vertragsabwicklung zuständigen Personal sämtliche erforderlichen Informationen und Auskünfte zur Verfügung.
b. Alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Dateien, Vorlagen und anderen Informationen werden seitens des Kunden unaufgefordert und zeitnah bereitgestellt. Idealerweise sind diese frei von Drittrechten und entsprechend den Erfordernissen der Vertragserfüllung gestaltet.
c. Anfragen seitens 7 Marketplace bezüglich Erklärungen, Auswahl von Entwürfen, Bereitstellung von Dokumenten oder Informationen sowie Durchführung von Abnahmen werden vom Kunden unverzüglich beantwortet.
d. Falls Leistungen von 7 Marketplace vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde während dieser Zeit kostenfreie Arbeitsplätze zur Verfügung. Sollten zudem Werkzeuge, Netzwerkverbindungen oder Internetzugänge erforderlich sein, werden diese ebenfalls zur Verfügung gestellt.
e. Der Kunde benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der befugt ist, rechtsgültige Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben.
4.2 Vorherige Klärung durch den Kunden
Vor Abschluss des Vertrages hat der Kunde sich bereits von 7 Marketplace oder einer sachkundigen Drittpartei darüber informieren und beraten lassen, ob die von ihm angestrebten Leistungsergebnisse sowohl technisch als auch fachlich innerhalb der vereinbarten finanziellen Rahmenbedingungen realisierbar sind.
4.3 Einfluss der Kundenbeteiligung
Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht angemessen erfüllt und dies dazu führt, dass 7 Marketplace seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, entsteht auf Seiten von 7 Marketplace keine Verzugsituation. Fristen und Termine verschieben sich entsprechend der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden.
5. Änderungsverfahren
Sollten seitens des Kunden Änderungswünsche auftreten, die über die bereits vereinbarten Leistungen hinausgehen oder deutlich von den ursprünglichen Leistungsvorgaben abweichen, tritt auf Anfrage des Kunden ein separater Korrekturprozess in Kraft (nachfolgend "Change Request"). Dieser Prozess wird individuell vergütet. Auf Anfrage des Kunden erstellt 7 Marketplace GmbH (nachfolgend "7 Marketplace") ein ergänzendes Angebot für die gewünschten Änderungen. Während des Change Requests wird die Leistungserbringung ausgesetzt, bis das ergänzende Angebot angenommen oder abgelehnt wird. Die entsprechenden Leistungs- und Lieferfristen von 7 Marketplace verlängern sich um die Dauer des Change Requests.
6. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
6.1 Rechte an 7 Marketplace-Materialien
Alle Rechte, darunter gewerbliche Schutzrechte oder ähnliche Positionen jeglicher Art (z.B. Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte), an sämtlichen Materialien wie Logos, Programmierarbeiten und Quellcodes, Entwürfen, Skizzen, Designs, Templates, Präsentationen (nachfolgend "Materialien"), die 7 Marketplace zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses besitzt oder die von 7 Marketplace oder Dritten im Auftrag von 7 Marketplace nach Vertragsabschluss erstellt wurden (nachfolgend "7 Marketplace-Materialien"), verbleiben im Eigentum von 7 Marketplace. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen.
6.2 Nutzungsrecht für Kunden an Materialien
Nach vollständiger Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung räumt 7 Marketplace dem Kunden an sämtlichen im Angebot explizit genannten Materialien ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den im Angebot spezifizierten Zweck ein.
6.3 Übertragung von Materialien
Die Übertragung von Quellcodes, Datensätzen, Projekten, Accounts, Software, Filmen, Fotografien, Templates und Rohdaten ist von 7 Marketplace nicht verpflichtend vorgesehen. Sollte eine Übertragung dennoch erfolgen, so geschieht dies unter dem Vorbehalt, dass sämtliche Haftungsansprüche, die sich aus der Nutzung der übertragenen Materialien ergeben könnten, ausgeschlossen sind. Der Auftraggeber übernimmt mit der Übergabe sämtliche Verantwortung und stellt 7 Marketplace von jeglichen Ansprüchen frei.
6.4 Nutzungsrechte an abgelehnten und abgebrochenen Leistungen
Die Nutzungsrechte an Materialien für abgelehnte oder abgebrochene Leistungen (Ideen, Entwürfe etc.) verbleiben unverändert bei 7 Marketplace.
6.5 Lizenzierte Materialien von Dritten
Wenn 7 Marketplace zur Leistungserbringung Materialien oder Dienstleistungen von Dritten lizenziert, richten sich Umfang und Rechteeinräumung nach den Lizenzbedingungen des Dritten. Dies gilt auch für Softwareprodukte von Dritten und Open Source Software. 7 Marketplace macht den Kunden auf die Bedingungen der Drittlizenzen aufmerksam.
6.6 Rechte an Kunden-Materialien
Der Kunde behält das Eigentum an allen Materialien, die dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gehören oder die vom Kunden oder von Dritten im Auftrag des Kunden nach Vertragsabschluss entwickelt wurden (nachfolgend "Kunden-Materialien"). Der Kunde gewährt 7 Marketplace ein eingeschränktes, nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Kunden-Materialien für den Zeitraum und den Zweck der Vertragsdurchführung.
6.7 Schutzrechte an Kunden-Materialien
Der Kunde erklärt, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Kunden-Materialien, die 7 Marketplace für die Vertragsdurchführung nutzt, frei von Drittrechten sind oder dass der Kunde berechtigt ist, 7 Marketplace diese Materialien zur Vertragsdurchführung zur Verfügung zu stellen und gemäß den vereinbarten Leistungen zu unterlizenzieren.
7. Schutz von Drittrechten und Haftungsfreistellung
7.1 Freistellung durch 7 Marketplace
Der Kunde verpflichtet sich, 7 Marketplace auf Anfrage von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies schließt insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten sowie Forderungen nach nachträglicher Vergütung gemäß §§ 32, 32a UrhG ein. Diese Ansprüche könnten in Verbindung mit den von Ihnen bereitgestellten Kunden-Materialien gegen 7 Marketplace geltend gemacht werden. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, auch unbegründete Ansprüche im Zusammenhang mit den Kunden-Materialien abzuwehren. Zudem ist der Kunde verpflichtet, 7 Marketplace unverzüglich über jegliche bekannte Ansprüche Dritter zu informieren. 7 Marketplace ist berechtigt, angemessene Schritte zur Abwehr solcher Ansprüche zu unternehmen, was die Erstattung der durch rechtliche Maßnahmen entstandenen Kosten einschließt. Diese Bestimmung beeinträchtigt nicht eventuelle weitere Schadensersatzansprüche von 7 Marketplace. Falls 7 Marketplace selbst für die Verletzung verantwortlich ist, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen.
7.2 Zusicherung von 7 Marketplace
Ebenso sichert 7 Marketplace zu, dass die im Zuge der Leistungserbringung erstellten Materialien frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass 7 Marketplace befugt ist, diese Materialien im Rahmen der Vertragsdurchführung zu nutzen. Diese Zusicherung gilt nicht, wenn der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte Änderungen an den Materialien vorgenommen haben und nachweisen können, dass dadurch keine Verletzungen von Schutzrechten Dritter entstanden sind. Die Freistellung erstreckt sich nicht auf Ansprüche Dritter im Bereich von Marken- oder Wettbewerbsrechten.
7.3 Meldung von Schutzrechtsverletzungen
Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten gegenüber 7 Marketplace oder dem Kunden geltend machen, verpflichten sich beide Parteien dazu, einander unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Kunde hat die Option, betroffene Inhalte zu entfernen oder anzupassen, um die Schutzrechtsverletzungen zu beheben. Ebenso behält sich 7 Marketplace das Recht vor, betroffene Materialien auszutauschen oder zu ändern, um Schutzrechtsverletzungen zu korrigieren.
8. Personal von 7 Marketplace, Einsatz von Subunternehmern, Beauftragung Dritter
8.1 Freiheit bei der Auswahl von 7 Marketplace Personal
7 Marketplace ist in der Wahl des Personals, das zur Erbringung der Dienstleistungen von 7 Marketplace eingesetzt wird, frei.
8.2 Status der eingesetzten Personen
Personen, die von 7 Marketplace für die Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt werden, stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Kunden und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Personen Leistungen im Auftrag von 7 Marketplace in den Räumlichkeiten des Kunden erbringen.
8.3 Einsatz von Subunternehmern durch 7 Marketplace
7 Marketplace ist berechtigt, für die Erbringung von Dienstleistungen Subunternehmer einzusetzen. In diesem Fall stellt 7 Marketplace sicher, dass sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, die auf den vom Subunternehmer zu erbringenden Teil anwendbar sind, in den Vertrag einfließen, den 7 Marketplace mit dem jeweiligen Subunternehmer abschließt. Diese Regelung betrifft insbesondere die Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß Abschnitt 17.
8.4 Auftragsvergabe an Dritte
Aufträge zur Produktion von Produkten, Designmaterialien und Werbemitteln, bei denen 7 Marketplace gemäß Vertrag mitwirkt, werden im Namen und auf Rechnung des Kunden durchgeführt. 7 Marketplace ist berechtigt, solche Aufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vergeben. In solchen Fällen erstattet der Kunde die entstandenen Kosten.
9. Zusammenarbeit mit anderen Auftragnehmern des Kunden
Gegenüber 7 Marketplace gelten als Erfüllungsgehilfen des Kunden und deren Wissen als Wissen des Kunden solche Vertragspartner des Kunden, die ausdrücklich vom Kunden benannt werden (nachfolgend "Drittdienstleister"). Willenserklärungen von Drittdienstleistern gegenüber 7 Marketplace bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Kunden.
10. Lieferzeit, Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt
Die Lieferung der Leistungen erfolgt durch 7 Marketplace, indem:
a. 7 Marketplace die Leistungen auf Datenträgern oder Servern des Kunden installiert,b. 7 Marketplace die Leistungen in Drittprodukten oder auf Drittservices implementiert und dies dem Kunden mitteilt,c. 7 Marketplace die Leistungen durch Bereitstellung eines Links oder per E-Mail online zugänglich macht und dies dem Kunden mitteilt, oderd. 7 Marketplace die physischen Leistungen versendet und dies dem Kunden mitteilt.
Die Lieferung von digitalen Leistungen erfolgt gemäß marktüblichen Formaten. Die Einhaltung von Lieferterminen sowie der Übergang der Gefahr erfolgt im Fall des physischen Versands zu dem Zeitpunkt, in dem die Leistungen versandbereit bei 7 Marketplace vorliegen. In anderen Fällen gilt der Zeitpunkt als maßgeblich, in dem die Leistungen abrufbar gemacht werden und 7 Marketplace dies dem Kunden mitteilt.
Solange 7 Marketplace auf Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet, auf den Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung wartet oder aufgrund von Streiks, Aussperrungen in Drittbetrieben oder im eigenen Betrieb von 7 Marketplace (sofern der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördlichem Eingreifen, gesetzlichen Verboten oder anderen unverschuldeten Umständen an der Leistungserbringung gehindert ist („höhere Gewalt“), werden Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit nach Beendigung der Behinderung verlängert. Während der Ausfallzeit liegt keine Pflichtverletzung vor. 7 Marketplace informiert den Kunden unverzüglich über derartige Behinderungen sowie deren voraussichtliche Dauer.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
11.1 Festlegung der Vergütung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich gemäß den Konditionen im vorliegenden Angebot.
11.2 Teilabrechnung in Projektverträgen
Innerhalb von Projektverträgen ist es möglich, abgrenzbare Teilleistungen in separaten Rechnungen abzurechnen.
11.3 Kontinuierliche Zusammenarbeit
Im Fall einer anhaltenden Kooperation erfolgt die monatliche Abrechnung basierend auf Zeitaufwänden und sich wiederholenden Pauschalen. Bis spätestens zum 15. jedes Kalendermonats stellt 7 Marketplace dem Kunden die Rechnung für den vorangegangenen Monat aus.
11.4 Elektronische Rechnungsstellung
Der Kunde stimmt zu, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (PDF-Format) zu erhalten.
11.5 Zahlungsfristen
Die Vergütung ist ohne jegliche Abzüge innerhalb der festgelegten Zahlungsfristen in den Rechnungen zu begleichen.
11.6 Kosten für Dritte
Verpflichtungen gegenüber Dritten, die 7 Marketplace im Rahmen der vertraglichen Leistungen eingeht und die Leistungen betrifft, die üblicherweise nicht von 7 Marketplace erbracht werden, wie externe Vervielfältigungskosten und Lizenzgebühren, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.7 Reisekostenregelung
Die Regelung der Reisekosten erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden nach Bedarf. Die Freigabe des erforderlichen Aufwands erfolgt durch den Kunden und die Abrechnung basiert auf den entstandenen Kosten und Auslagen.
11.8 Erweiterte Nutzung und Zustimmung
Der Kunde ist berechtigt, Leistungen, die über die in diesem Vertrag gewährten Nutzungsrechte hinausgehen, ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von 7 Marketplace zu verwenden. Ohne die Zustimmung von 7 Marketplace kann für eine übermäßige Nutzung eine zusätzliche Vergütung für die erweiterte Nutzung in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der entstandene Schaden erheblich geringer ist. Weitere Schadensersatzansprüche außerhalb des Vertrags bleiben unberührt.
11.9 Weitere Kosten
Sämtliche sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen entstehen können (z. B. für Speicherung und Übertragung, Transport, Verpackung, GEMA-Gebühren, Beiträge zur Künstlersozialkasse und Zollkosten), trägt der Kunde und sie fallen nicht unter die Vereinbarungen dieses Vertrags.
11.10 Preise inklusive Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
12. Vertragsdauer und Beendigung
12.1 Beendigung von Projektverträgen
Projektverträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, ohne dass eine Kündigung seitens der Parteien erforderlich ist.
12.2 Laufzeit und Kündigung bei fortlaufender Zusammenarbeit
Verträge im Rahmen einer kontinuierlichen Zusammenarbeit der Parteien haben keine festgelegte Laufzeit. Während der Vertragslaufzeit besteht das Recht für beide Parteien, den Vertrag ordentlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu beenden.
12.3 Außerordentliches Kündigungsrecht
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
12.4 Schriftliche Kündigung
Für die Wirksamkeit jeder Kündigung ist die Schriftform erforderlich.
13. Gewährleistung
13.1 Gewährleistung bei Sachmängeln
Im Falle von Sachmängeln bietet 7 Marketplace zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierbei besteht die Wahl, entweder eine neue, mangelfreie Leistung bereitzustellen oder den Mangel zu beheben. Auch das Aufzeigen praktikabler Möglichkeiten zur Minimierung der Auswirkungen des Mangels gilt als Mangelbeseitigung. Geringfügige Abweichungen, die die Leistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, werden nicht als Mangel betrachtet.
13.2 Gewährleistung bei Rechtsmängeln
Im Fall von Rechtsmängeln bietet 7 Marketplace zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierbei stellt 7 Marketplace nach eigenem Ermessen eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit der gelieferten Leistungen sicher oder tauscht diese gegen gleichwertige, rechtlich einwandfreie Leistungen aus.
13.3 Keine Gewähr für spezifische Ergebnisse
7 Marketplace übernimmt keine Gewähr dafür, dass bestimmte Ergebnisse oder Veränderungen durch die erbrachten Leistungen erzielt werden können.
13.4 Bedingungen der Nacherfüllung
Die Nacherfüllung kann von 7 Marketplace davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der gemäß Klausel 11 festgelegten Vergütung bezahlt hat.
13.5 Angemessene Nachfrist und Recht zum Rücktritt
Falls die Nacherfüllung scheitert, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er muss ausdrücklich und schriftlich darauf hinweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Scheitern vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu fordern.
13.6 Rücktritt oder Minderung nach erfolgloser Nachbesserung
Wenn auch innerhalb der gesetzten Frist die Mängelbeseitigung nicht erfolgreich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, es sei denn, der Mangel ist unerheblich.
13.7 Einschränkungen der Mängelansprüche
Der Kunde hat keine Ansprüche aufgrund von Fehlern, die durch fehlerhaftes Kundenmaterial oder Abweichungen von den vorgegebenen Spezifikationen in Bezug auf Kundenmaterialien entstehen. Ebenso entfallen Mängelansprüche, wenn der Kunde oder Dritte die Leistungen verändert haben, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass diese Veränderungen den Bearbeitungsaufwand von 7 Marketplace nicht wesentlich erhöht haben und der Mangel bei Übergabe der Leistungen bereits vorhanden war.
13.8 Gewährleistungsfrist
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen beträgt ein Jahr ab Übergabe der Leistung.
13.9 Ergänzende gesetzliche Regelungen
Die oben genannten Regelungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Abnahme
14.1 Aufforderung zur Abnahme
Eine Aufforderung zur Abnahme kann explizit erfolgen oder implizit durch das Bereitstellen von Entwürfen zur Prüfung oder die Mitteilung über erbrachte Leistungen gemäß Klausel 10.1 erfolgen.
14.2 Abnahme der Leistungen
Die Abnahme der Leistungen erfolgt, wenn diese zur Abnahme bereitgestellt wurden und frei von wesentlichen Sach- und Rechtsmängeln sind.
14.3 Unwesentliche Mängel und gestalterische Gründe
Unbedeutende Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Gleiches gilt für gestalterisch-künstlerische Gründe.
14.4 Dokumentation von Mängeln
Festgestellte Mängel während der Abnahmeprüfung werden vom Kunden dokumentiert und unverzüglich 7 Marketplace gemeldet.
14.5 Abnahmeformen
Die Abnahme kann entweder explizit erklärt werden oder stillschweigend durch konkludentes Verhalten erfolgen. Insbesondere gelten die Leistungen als abgenommen, wenn der Kunde:
a. die Leistungen nutzt, es sei denn, die Nutzung dient ausschließlich der Abnahmeprüfung, oder
b. innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bereitstellung der jeweiligen Leistung nicht nur unwesentliche Mängel moniert oder begründete Vorbehalte gegen die Abnahmefähigkeit äußert.
14.6 Teilabnahmen
Teilweise Abnahmen von Leistungsbestandteilen sind möglich.
15. Haftungsbeschränkungen
15.1 Haftungsumfang
Vorbehaltlich anderer Bestimmungen haftet 7 Marketplace nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens 7 Marketplace, seiner Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Im Falle von Verzug oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch 7 Marketplace oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet 7 Marketplace jedoch für eigenes schuldhaftes Verhalten oder das seiner Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
15.2 Begrenzung der Haftung
Abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 7 Marketplace, seiner Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von 7 Marketplace auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
15.3 Datenverlust und Schäden
Für die Wiederherstellung von Daten und sonstige Schäden aufgrund von Datenverlust haftet 7 Marketplace nur bis zur Höhe des üblichen Wiederherstellungsaufwandes, und dies auch nur, wenn der Kunde ausreichende Maßnahmen zur regelmäßigen Datensicherung getroffen hat.
15.4 Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung
Die oben genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für ausdrückliche Garantien, Ansprüche wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso nicht bei zwingenden gesetzlichen Regelungen. Die in Klausel 15.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Verzugsansprüche, Verzugspauschalen gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie für Schadensersatzansprüche, die aus den Rechtsverfolgungskosten entstehen.
15.5 Produkthaftungsansprüche
Die Regelungen in Klausel 15 beeinflussen nicht Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
16. Datenschutz und Datensicherheit
16.1 Datenschutz
Die Vertragsparteien erbringen alle Leistungen unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften.
16.2 Verantwortung für Daten
Der Kunde hat die Verpflichtung, Daten und Programme vor Übergabe an 7 Marketplace zu sichern. Diese Sicherung sollte in angemessenen Intervallen, mindestens jedoch täglich, erfolgen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
17. Vertraulichkeit
17.1 Geheimhaltungspflicht von 7 Marketplace
Während der Laufzeit des Vertrages sowie vorvertraglich erworbene oder offenbarte vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von 7 Marketplace unterliegen strenger Geheimhaltungspflicht seitens des Kunden. Dieser darf solche Informationen ohne vorherige Zustimmung von 7 Marketplace nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig enthüllen.
17.2 Umfang der Geheimhaltungspflicht
a. Diese Pflicht erstreckt sich auf Geschäftsgeheimnisse gemäß § 2 Nr.1 GeschGehG, das heißt Informationen, die (i) weder allgemein bekannt noch leicht zugänglich sind und daher wirtschaftlichen Wert haben, (ii) angemessen geschützt sind und (iii) deren Geheimhaltung im Interesse des rechtmäßigen Inhabers liegt.
b. Die Pflicht gilt auch über den Rahmen von § 1 GeschGehG hinaus für Informationen, die nicht angemessen geschützt sind oder keinen besonderen wirtschaftlichen Wert haben. Hierzu zählen Geschäfts- oder Finanzpläne, Strategien, Konzepte, Preislisten, Software-Algorithmen, Spezifikationen, Kunden- und Lieferantendaten sowie Informationen zu Organisation, Finanzen, Technik, Recht oder Wirtschaft von 7 Marketplace.
17.3 Unabhängig von bestimmten Faktoren
Die Einordnung als vertrauliche Information hängt nicht ab von (i) der Art des Trägermediums, (ii) einer Kennzeichnung als "vertraulich" oder "geheim", (iii) wirtschaftlichem Wert aus Kundensicht oder (iv) zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
17.4 Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
a. Öffentliche Informationen oder leicht zugängliche Daten sind ausgenommen.
b. Informationen, die dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt sind oder durch Gesetz oder berufliche Pflichten weitergegeben werden dürfen.
c. Offenlegung gegenüber Mitarbeitern, Partnern oder Beratern mit entsprechender Geheimhaltungspflicht.
d. Wenn dies gesetzlich oder behördlich angeordnet wird.
17.5 Schutz der vertraulichen Informationen
Der Kunde muss adäquate Schritte unternehmen, um vertrauliche Informationen vor unautorisiertem Zugriff, Weitergabe, Nutzung oder Missbrauch zu schützen. Dabei ist mindestens die gleiche Sorgfalt wie bei eigenen vertraulichen Daten erforderlich.
17.6 Herausgabe und Vernichtung
Nach Vertragsende sind dem Kunden übergebene vertrauliche Informationen an 7 Marketplace herauszugeben, zu vernichten oder zu löschen, außer wenn gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
17.7 Weitere Rechte von 7 Marketplace
Zusätzliche Rechte und Ansprüche von 7 Marketplace bleiben unberührt.
17.8 Sanktionen bei Verletzung
Bei Verletzung drohen rechtliche Schritte und Schadensersatzansprüche seitens 7 Marketplace.
17.9 Verletzung als Kündigungsgrund
Verstoß gegen diese Regelung kann zur Kündigung des Vertrages führen.
17.10 Strafrechtliche Sanktionen
Verletzung von Geheimhaltungspflichten kann strafrechtliche Konsequenzen nach § 23 GeschGehG haben.
17.11 Geltung über Vertragsende hinaus
18. Referenz
18.1 Nutzung als Referenz
7 Marketplace ist berechtigt, den Kunden und die erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden.
18.2 Zustimmung zur Referenznennung
Der Kunde erlaubt die Nutzung von Firmennamen und Markenzeichen durch 7 Marketplace zur Referenznennung.
18.3 Widerruf der Referenznennung
Der Kunde kann die Referenznennung jederzeit ablehnen.
19. Abtretung und Aufrechnung
19.1 Abtretung
Der Kunde kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 7 Marketplace Ansprüche abtreten.
19.2 Aufrechnungsverbot
Gegenseitige Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei entscheidungsreifen, unbestrittenen oder anerkannten Ansprüchen möglich.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
20.1 Geltendes RechtDer Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
20.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Sitz von 7 Marketplace als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Erfüllungsort ist der Sitz von 7 Marketplace.
20.3 Geltung der deutschen Fassung
Im Falle von Widersprüchen zwischen der englischen und der deutschen Fassung dieser AGB ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
21. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
21.1 Änderungen der AGB
Änderungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.
21.2 Unwirksame Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stattdessen gilt eine angemessene Regelung, die dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten.
22. Ausschluss von AGB
Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Stand: August 2023